Global G.A.P.: Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Vermehrungsmaterial

 

Druckversion


Food Plus, die Organisation, die die Richtlinien für Global-Gap veröffentlicht, hat ein Interpretationsdokument herausgegeben. Dieses Dokument legt die Standards fest, die von Global-Gap-Anbauern eingehalten werden müssen. Kapitel 2 des Global-Gap beinhaltet die Kriterien, die das Vermehrungsmaterial betreffen. Die folgenden Kommentare sollen Ihnen, als Global-Gap-Anbauer, helfen, die Fragen über das Vermehrungsmaterial, das Sie verwenden, zu beantworten. Die unterschiedlichen Kontrollpunkte werden im Folgenden individuell erörtert.

Für mehr Informationen besuchen Sie bitte die Website von Global G.A.P.

____________________________________________________________________________________

2.1 | Qualität und Gesundheit
 

2.1.1 Gibt es ein Dokument, welches die Qualität des Vermehrungsmaterials bestätigt (frei von Schadorganismen, Erkrankungen, Viren usw.)?

Auf der Saatgutverpackung oder dem Tütenaufkleber ist der Saatgutlieferant (Verkäufer), die Partienummer und der Sortenname zu finden. Daneben ist ein EU-Code auf der Verpackung angegeben. Dieser Code gibt an, dass das Saatgut den Qualitätsrichtlinien der Europäischen Union hinsichtlich Krankheiten, Sortenechtheit, Sortenreinheit und Keimkraft entspricht. Dieser Code bedeutet, dass das Saatgut für ausreichend frei von Krankheiten befunden wurde und dass es anderen Qualitätsanforderungen entspricht.

Die Kataloge/Preislisten der Saatgutbetriebe enthalten die Produktspezifikationen von Präzisionssaatgut für die unterschiedlichen Gemüsearten. Auf diese Weise werden die Anbauer über die Saatgutqualität informiert.

 

2.1.2 Wurden die Qualitätsgarantien oder zertifizierten Produktionsgarantien für das erworbene Vermehrungsmaterial aufgezeichnet?

Dies unterliegt der Verantwortlichkeit des Jungpflanzenbetriebes.
 

 

2.1.3 Ist das zugekaufte Vermehrungsmaterial frei von sichtbarem Befall durch Schadorganismen und Krankheiten?

Dies unterliegt der Verantwortlichkeit des Jungpflanzenbetriebes.
 

 

 2.2 | Resistenzen/Toleranzen gegenüber Schadorganismen und Erkrankungen
 


2.2.1 Beachtet der Erzeuger bei der Sortenwahl Resistenzen/Toleranzen gegenüber Schadorganismen
und Erkrankungen?

Der Anbauer ist verantwortlich für die Wahl der Sorte. Er sollte in der Lage sein, Gründe für seine Wahl zu nennen. Die Anbauer können Informationen über Sorten (wie Resistenz, Toleranz, geeignete Anbauperiode, Empfindlichkeit für Krankheiten) u. a. aus den Katalogen der Saatgutbetriebe erhalten. Zusätzlich können sie Gebrauch machen von den Ergebnissen offizieller Sortenversuche oder von eigenen Sortenversuchen.

 
 2.3 | Chemische Behandlungen (Beizungen, Inkrustierungen etc.)        
 


2.3.1 Werden die jährliche Behandlung von Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial aufgezeichnet?

Auf der Saatgutverpackung ist angegeben, mit welchem Mittel/welchen Mitteln das Saatgut behandelt ist. In den Katalogen der Saatgutbetriebe ist festgelegt, gegen welche Krankheiten oder Schädlinge diese Behandlung wirkt. Die Entscheidung für behandeltes oder nicht behandeltes Saatgut liegt beim Anbauer.

 

2.3.2 Wurde die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln während der Anzucht von Vermehrungsmaterial für die Eigenvermehrung aufgezeichnet?

Dies unterliegt der Verantwortlichkeit des Jungpflanzenbetriebes.
 

2.4 | Aussaat/Pflanzung 

 

2.4.1 Verfügt der Erzeuger über Unterlagen zu Aussaat-/Pflanzmethoden, Aussaat-/Pflanzgutmengen und Aussaat-/Pflanzterminen?

Dies unterliegt der Verantwortlichkeit des Jungpflanzenbetriebes und/oder des Anbauers.
 

2.5 | Gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) (N/A, wenn keine gentechnisch veränderten       
         Organismen genutzt werden
 


2.5.1 Erfüllen der Anbau von oder Feldversuche mit GVOs alle anwendbaren Bestimmungen im Produktionsland?

Wenn in den Katalogen eine generelle Bestätigung enthalten ist, dass die darin enthaltenen Sorten, außer es ist ausdrücklich angegeben, keine GVOs sind, dann entfällt die Notwendigkeit, diese Bestätigung für jede Sorte zu geben. Der Anbauer ist auch verantwortlich für die Absprachen, die er mit den Käufern hinsichtlich des Anbaus von GVOs trifft. Er muss auch alle seine Käufer informieren, falls

er GVOs anbaut. Alle Bejo-Sorten, die auf dieser Website und in Katalogen oder anderem Werbematerial angegeben sind, wurden durch den Einsatz traditioneller Pflanzenzüchtungsmethoden produziert. Wir haben keine genetisch modifizierten Sorten für die kommerzielle Verwendung.

 

2.5.2 Ist für den Fall, dass der Erzeuger gentechnisch veränderte Organismen anbaut, eine Dokumentation verfügbar?

Alle Bejo-Sorten, die auf dieser Website und in Katalogen oder anderem Werbematerial angegeben sind, wurden durch den Einsatz traditioneller Pflanzenzüchtungsmethoden produziert. Wir haben keine genetisch modifizierten Sorten für die kommerzielle Verwendung.


2.5.3 Hat der Erzeuger seine direkten Kunden über den GVO-Status seiner Produkte informiert?

Alle Bejo-Sorten, die auf dieser Website und in Katalogen oder anderem Werbematerial angegeben sind, wurden durch den Einsatz traditioneller Pflanzenzüchtungsmethoden produziert. Wir haben keine genetisch modifizierten Sorten für die kommerzielle Verwendung.


2.5.4 Gibt es ein Verfahren für die Handhabung von GVO-Materialien (Kulturen und Feldversuche) und entwickelte Strategien zur Minimierung von Gefahren der Kontaminierung, wie unbeabsichtigte Beeinflussung angrenzender nicht-GVO-Kulturen und der Erhaltung der Produktintegrität?

Alle Bejo-Sorten, die auf dieser Website und in Katalogen oder anderem Werbematerial angegeben sind, wurden durch den Einsatz traditioneller Pflanzenzüchtungsmethoden produziert. Wir haben keine genetisch modifizierten Sorten für die kommerzielle Verwendung.


2.5.5 Wird GVO-Ware getrennt von anderer Ware gelagert, um eine zufällige Vermischung zu vermeiden?

Alle Bejo-Sorten, die auf dieser Website und in Katalogen oder anderem Werbematerial angegeben sind, wurden durch den Einsatz traditioneller Pflanzenzüchtungsmethoden produziert. Wir haben keine genteisch modifizierten Sorten für die kommerzielle Verwendung.