European Seed Association
ESA_07.0378
 
Sektion Gemüse und Zierpflanzen

AN ALLE JUNGPFLANZEN- UND GEMÜSEBAUBETRIEBE

UMGANG MIT VERMEHRUNGSMATERIAL
 
 
Gemüsezüchter investieren kontinuierlich in Forschung und die Entwicklung neuer Sorten, als unverzichtbare Voraussetzung für die Verbesserung der Qualität aller landwirtschaftlichen Erzeugnisse.

Gemüsezüchter halten darüber hinaus auch die nationalen und europäischen rechtlichen Regelungen für die Erzeugung und Vermarktung von Vermehrungsmaterial ein.

Daher ist die Verwendung solchen von Gemüsezüchtern gelieferten Vermehrungsmaterials von entscheiden- der Bedeutung für die Sicherstellung der Qualität und Rückverfolgbarkeit der aus diesem Vermehrungsmaterial erzeugten Erzeugnisse.

Dennoch werden Sorten zunehmend nicht von Gemüsezüchtern bezogen, sondern illegal vermehrt (generativ und vegetativ), ein Phänomen, das umso besorgniserregender ist, als es allen Beteiligten der Produktionskette schadet.

Illegale Vermehrung von Sorten kann zu Abweichungen im qualitativen wie quantitativen Sortenbild sowie bei den daraus gewonnen Erzeugnissen führen. Außerdem besteht ein erhöhtes Krankheitsrisiko durch Bakterien oder Viren, während bei Gemüsezüchtern sehr strenge und engmaschige phytosanitäre Kontrollmechanismen während des gesamten Prozesses von der Entwicklung bis zum Verkauf des Vermehrungsmaterials gelten.

Daher gelten für illegal erzeugtes Vermehrungsmaterial keine der vom Gemüsezüchter für die jeweilige Sorte zugesicherten Sorteneigenschaften (z.B. Resistenzen), noch die zugesicherten Saatgutqualitäten (z. B. Sortenechtheit und -reinheit).

Aus diesem Grund möchten Gemüsezüchter allen interessierten Betrieben Folgendes mitteilen:

• Technische Unterstützung erhalten nur Gemüseanbauer, die nachweisen können, dass sie ausschließlich legal erzeugtes Vermehrungsmaterial verwenden.

• Bei geschützten Sorten werden die vorgesehenen Rechtsmittel eingesetzt, um eine Vermehrung ohne Einwilligung des Sortenschutzinhabers und eine Vermarktung solchen Vermehrungsmaterials zu unterbinden bzw. um Schadensersatz zu verlangen.

• Das so genannte „Landwirteprivileg“ (die Ausnahmegenehmigung zur Verwendung eigenen Nachbausaatguts) gilt in der gesamten EU für keine nach europäischem Sortenschutzrecht geschützte Gemüseart.

Die Gemüsezüchter erinnern Gemüseanbauer ferner daran, dass

• jeder gekauften Pflanzgutpartie einschlägige Unterlagen beiliegen müssen. Diese Unterlagen müssen unter anderem Angaben über die Menge, den Sortennamen sowie die Partienummer des ursprünglich verwendeten Saatguts enthalten.

Sie erinnern Jungpflanzenbetriebe daran, dass

• diese Unterlagen für jede erzeugte und in Verkehr gebrachte Jungpflanzenpartie auszustellen sind.
Die Gemüsezüchter danken bereits hier allen, die nach besten Kräften illegalen oder verdächtigen Tätigkeiten entgegenwirken oder diese weitermelden.